Akte Rosenburg: Das Bundesjustizministerium war ein Hort ehemaliger Nazis

Von Verena Nees
15. Oktober 2016

Es ist seit langem bekannt, dass nach dem Zweiten Weltkrieg kaum ein Richter oder Staatsanwalt des Nazi-Regimes für seine grausamen Urteile und die Anwendung der Rassengesetze zur Rechenschaft gezogen wurde. Nahezu alle konnten ihre juristischen Karrieren in der Bundesrepublik nahtlos fortsetzen.

https://www.wsws.org/de/articles/2016/10/15/just-o15.html

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