Bundesregierung bereitet gewaltigen Sozialabbau vor

Von Peter Schwarz – 4. Dezember 2023

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum Klimafonds, das ein Milliardenloch in die Haushaltspläne der Bundesregierung gerissen hat, bereitet diese Sozialkürzungen von gewaltigem Ausmaß vor. Für die horrende Aufrüstung und die Milliardengeschenke an die Reichen sollen Gesundheit, Bildung und Wohnen verwüstet werden.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) verhandeln seit Sonntagnachmittag hinter verschlossenen Türen darüber, wie das Loch gestopft werden kann. Scholz kehrte deshalb einen Tag früher als geplant von einer Nahostreise zurück, und Habeck sagte einen geplanten Besuch der Weltklimakonferenz in Dubai ab. Bis zur Kabinettssitzung am Mittwoch will die Dreierrunde eine Grundsatzeinigung vorlegen, damit der Haushalt 2024 noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann. Ob dies gelingt, ist allerdings fraglich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 15. November ein politisches Signal gesetzt. Es schwang sich zum obersten Richter in Haushaltsfragen auf, die in demokratischen Staaten traditionell das Vorrecht des Parlaments sind. Gestützt auf die sogenannte Schuldenbremse, die SPD und CDU/CSU 2009 gemeinsam im Grundgesetz verankert hatten, erklärte es den Nachtragshaushalt 2021, den der Bundestag rückwirkend beschlossen hatte, für verfassungswidrig und nichtig.

Damit fehlen im Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem klimafreundliche Technologien in der Stahlindustrie, Batterie- und Chipfabriken, die Sanierung der Bahn sowie zahlreiche andere Projekte finanziert werden, 60 Milliarden Euro. Die Projekte müssen nun gestrichen oder durch Einsparungen an anderer Stelle direkt aus dem Haushalt finanziert werden.

Das Urteil betrifft aber nicht nur den Klimafonds. Auch andere der insgesamt 29 Sondervermögen der Bundesregierung, die sich zusammen auf 870 Milliarden Euro belaufen, sind betroffen. Das gilt insbesondere für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Umfang von 200 Milliarden Euro, mit dem unter anderem Gas- und Strompreise subventioniert werden, die infolge der Sanktionen gegen Russland gestiegen sind. Hinzu kommen ähnliche Sondervermögen der Bundesländer.

Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem deutlich gemacht, dass es der Bundesregierung in der Haushaltspolitik in Zukunft genau auf die Finger schauen wird. So heißt es in dem Urteil, es unterliege „vollumfänglicher verfassungsgerichtlicher Prüfung“, ob eine außergewöhnliche Notsituation vorliege. Der Bundestag kann eine solche Notsituation beschließen, damit die Regierung die Schuldengrenze umgehen kann.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet vor allem eines: Die Regierung muss die Milliardensummen, die sie in die Aufrüstung der Bundeswehr, in die Finanzierung des Ukrainekriegs, in Subventionen für Großkonzerne und in ähnliche Projekte steckt, noch weit brutaler aus der arbeitenden Bevölkerung herauspressen, als sie dies ohnehin schon getan hat.

Dabei sieht schon der bisherige Haushaltsentwurf die heftigsten Sozialkürzungen seit bestehen der Bundesrepublik vor. Gemessen an der Inflation sollte der Realhaushalt um 11,8 Prozent sinken. Allein der Gesundheitshaushalt wurde gegenüber 2022 bereits um drei Viertel von 64,4 auf 16,2 Milliarden Euro gekürzt. Der Bildungsetat wurde um 5,4, Wohnen um 5,1 Prozent reduziert. Diese Pläne sollen nun noch weit in den Schatten gestellt werden.

Das Verfassungsgericht tritt dabei als direktes Sprachrohr der Wirtschaftsverbände und der Reichen auf, die das seit langem fordern. „Unabhängig“ ist es nur formal, da es nicht an Weisungen der Regierung gebunden ist. Politisch ist es dagegen alles andere als unabhängig. Die beiden Richter, die das Urteil maßgeblich prägten, Berichterstatterin Sibylle Kessal-Wulf und Peter Müller, sind beide von der CDU/ CSU für ihr Amt nominiert worden, die gegen den Nachtragshashalt geklagt hat. Müller war von 1999 bis 2011 CDU-Ministerpräsident des Saarlands, bevor er als Verfassungsrichter nach Karlsruhe wechselte.

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Bundesregierung will nachweislich völkerrechtswidriges US-Embargo gegen Kuba nicht als Völkerrechtsbruch bezeichnen

Von Florian Warweg – 24. November 2023

Am 16. und 17. November fand in Brüssel in den Räumen des EU-Parlaments ein internationales Tribunal zum US-Embargo gegen Kuba statt. … Das abschließende Urteil des Tribunals nach Anhörung von Anklage und Verteidigung lautete: „Die umfassenden politischen und wirtschaftlichen Sanktionen, die seit 1960 gegen die Republik Kuba verhängt wurden, verstoßen gegen das Völkerrecht.“ Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob die Bundesregierung diese Einschätzung des Brüsseler Tribunals teilt, auch eingedenk der Tatsache, dass Deutschland am 3. November in der UN-Vollversammlung für eine Resolution gestimmt hatte, die diese Blockade in scharfen Worten verurteilt hatte. Doch der Sprecher des Auswärtigen Amtes reagierte auffallend gereizt auf die Frage und weigerte sich öffentlich einzugestehen, dass die USA mit der Blockade geltendes Völkerrecht brechen.

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Internationales Recht und das amerikanische „Leahy Law“

Von Jürgen Hübschen – 20. November 2023

Die USA unterstützen Israel bei ihrem menschenrechtsverletzenden Einsatz gegen die Hamas – und verstoßen dabei gegen ein eigenes Gesetz. – UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk erklärte am 19. November 2023, die Ereignisse der vergangenen 48 Stunden „übersteigen das Vorstellungsvermögen“. Bei Angriffen auf zu Notunterkünften umfunktionierten Schulen würden Menschen getötet, Hunderte müssten aus dem Al-Shifa-Krankenhaus flüchten, während Hunderttausende in den südlichen Gaza-Streifen vertrieben würden. Dies alles verstoße gegen den grundlegenden Schutz, „der Zivilisten nach internationalem Recht gewährt werden muss“, und weiter: „Der Schmerz, der Schrecken und die Angst, die sich auf den Gesichtern von Kindern, Frauen und Männern zeigen, sind schwer zu ertragen.“ Türk forderte eine sofortige Feuerpause.

Niemand kann mehr bestreiten, dass beide Kriegsparteien gegen das internationale Recht verstoßen und die Menschenrechte verletzen. Dabei ist es nicht relevant, welche Partei damit begonnen hat. Fest steht allerdings, dass sich Israel in der Art seiner Selbstverteidigung nicht darauf berufen kann, dass die Hamas in ihrer Kriegsführung Völkerrecht und Menschenrechte missachtet. … Eine der Fragen, die sich in diesem Nahost-Krieg stellt ist, ob „nur“ die Hamas und Israel gegen geltendes Recht verstoßen oder sich auch die USA diesen Vorwurf gefallen lassen müssen. Das

Das amerikanische „Leahy Law“

„Leahy Law“ ist eine juristische Ergänzung zum „Foreign Assistance Act“ des Jahres 1961. Es wurde im Jahr 1997 verabschiedet und besagt:

„No assistance shall be furnished under this Act or the „Arms Export Control Act” to any unit of the security forces of a foreign country if the Secretary of State has credible information that such unit has committed a gross violation of human rights.”

(„Nach diesem Gesetz und auch gemäß dem Gesetz zum Waffenexport dürfen Sicherheitskräfte eines fremden Staates nicht unterstützt werden, wenn dem US- Außenminister glaubhafte Informationen vorliegen, dass eine Einheit dieser Sicherheitskräfte eine grobe Verletzung der Menschenrechte begangen hat.“)

Dieses Gesetz wurde entwickelt vom ehemaligen Senator Patrick Leahy aus Vermont und nach ihm benannt. Dieser ist mittlerweile 84 Jahre alt und im Januar dieses Jahres zurückgetreten.

Zum Vorgehen der israelischen Sicherheitskräfte im Gaza-Streifen sagt Patrick Leahy u.a.:

„It appears to me that shooting civilians and targeting civilian infrastructure , when you can´t prove it is being used by Hamas, would be a violation of human rights.”

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(„Für mich sind das Schießen auf Zivilisten und Angriffe auf zivile Infrastruktur, falls nicht sicher ist, dass diese von der Hamas genutzt wird, ein Verstoß gegen die Menschenrechte.“)

Kommt der Tag der Wahrheit für den Internationalen Strafgerichtshof?

Von Thomas Röper – 18. November 2023

Der Internationale Strafgerichtshof hat nun die Gelegenheit, der ganzen Welt zu zeigen, dass er ein neutraler Gerichtshof ist, denn fünf Staaten haben sich wegen israelischer Kriegsverbrechen an den Gerichtshof gewandt. Wenn er darauf nicht reagiert, stellt er seine Existenzberechtigung in Frage.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist für die Staaten zuständig, die dem Rom-Statut beigetreten sind. Der IStGH ist zuständig, wenn Klage der Täter aus einem Mitgliedsstaat kommt oder wenn die Straftaten in einem Mitgliedsstaat begangen wurden. Der IStGH hat jedoch den Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Putin ausgestellt, obwohl Russland nicht dem Rom-Statut beigetreten ist und obwohl auch die Ukraine, auf deren Gebiet die angeblichen russischen Kriegsverbrechen nach Meinung des IStGH stattgefunden haben, das Rom-Statut nicht ratifiziert hat. Damit hat der IStGH auf anschauliche Weise gegen seine eigenen Regeln verstoßen, um die Wünsche des Westens zu erfüllen. Dazu, dass der Westen den IStGH kontrolliert, kommen wir noch.

Israel und der IStGH: Offenbar haben sich einige Staaten ein Beispiel an dem Vorgehen genommen, denn fünf Länder haben die Anklagebehörde des IStGH gebeten, die Lage in Palästina zu untersuchen, obwohl auch Israel nicht Mitglied des Rom-Statutes ist, teilte der Ankläger Karim Khan mit. Ihm zufolge haben Bangladesch, Bolivien, Dschibuti, die Komoren, Südafrika und Dschibuti eine Untersuchung beantragt.

Zuvor hatten schon ein ehemaliges Mitglied des türkischen Parlaments und Istanbuler Staatsanwälte beim IStGH eine Petition gegen den israelischen Premierminister eingereicht, in der argumentiert wird, dass Netanjahu „vor den Augen der Welt Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, Krieg geführt und Völkermord begangen hat“, wofür er gemäß den internationalen Strafrechtsnormen vor den Internationalen Strafgerichtshof gebracht werden sollte. Zwar ist eine Anrufung des IStGH im Namen des türkischen Staates unmöglich, da Ankara das Rom-Statut nicht unterzeichnet hat, aber die Türkei kann die Staatsanwaltschaft des Gerichtshofs in Den Haag über staatliche Strukturen und NGOs über Verbrechen informieren.

Nach der Logik, der Ankläger Khan bei Präsident Putin gefolgt ist, müsste man in den nächsten Wochen oder Monaten Haftbefehle gegen Verantwortliche aus der israelischen Staats- und/oder Armeeführung erwarten. Das wird natürlich nicht passieren, denn die Anträge haben nur symbolische Bedeutung, da der IStGH bereits seit dem 3. März 2021 Verbrechen untersucht, die seit dem 13. Juni 2014 im Gazastreifen und im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, begangen wurden und in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fallen. Khan erklärte, die Ermittlungen würden fortgesetzt und sich bis zur Eskalation der Feindseligkeiten nach den Anschlägen vom 7. Oktober 2023 erstrecken.

Nach der Logik, der Ankläger Khan bei Präsident Putin gefolgt ist, müsste man in den nächsten Wochen oder Monaten Haftbefehle gegen Verantwortliche aus der israelischen Staats- und/oder Armeeführung erwarten. Das wird natürlich nicht passieren, denn die Anträge haben nur symbolische Bedeutung, da der IStGH bereits seit dem 3. März 2021 Verbrechen untersucht, die seit dem 13. Juni 2014 im Gazastreifen und im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, begangen wurden und in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fallen. Khan erklärte, die Ermittlungen würden fortgesetzt und sich bis zur Eskalation der Feindseligkeiten nach den Anschlägen vom 7. Oktober 2023 erstrecken.

Der unterschiedliche Umgang des IStGH mit Israel und Russland zeigt, dass der IStGH kein Mittel der Rechtsprechung, sondern ein politisches Instrument des Westens ist.

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Eine Besatzungsmacht hat kein Recht auf Selbstverteidigung gegen die Besetzten. Das Vorgehen Israels verstößt gegen das Kriegsrecht

Interview mit Jacques Baud – Interview: Zeitgeschehen im Focus – 17. November 2023

[…] ZiF: Kann Israel einen Selbstverteidigungskrieg gegen ein von ihm besetztes Gebiet führen?

JB: Zunächst einmal muss daran erinnert werden, dass Israel offiziell eine Besatzungsmacht ist und seine Präsenz in den palästinensischen Gebieten gemäß der Resolution 242 (1967) des UNO-Sicherheitsrats illegal ist. Folglich ist der Widerstand gegen diese Besatzung legal. Die Resolution 45/130 (1990) der Generalversammlung gibt den Palästinensern das Recht auf Widerstand „mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, einschließlich dem bewaffneten Kampf“.

Genau aus diesem Grund erkannte Russland vor seiner Intervention in der Ukraine am 21. Februar die Unabhängigkeit der Donbas-Republiken an. Dies ermöglichte es diesen beiden Republiken, Russland um Hilfe zu bitten, um einen Verteidigungskrieg gemäß Artikel 51 der Charta gegen die beginnende ukrainische Offensive zu führen. Ich hatte diesen Mechanismus in meinen Büchern über den Ukraine-Konflikt und in Ihrer Zeitung beschrieben.

Würde – ironischerweise – Israel die Existenz eines palästinensischen Staates anerkennen, könnte es einen Verteidigungskrieg gegen ihn führen. Israels international anerkannter Status ist jedoch der einer Besatzungsmacht, und als solche ist es seine Verantwortung, die palästinensische Bevölkerung zu schützen, nicht sie zu zerstören.

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Olaf Scholz zu Gaza: Israel ist dem Völkerrecht verpflichtet und handelt dementsprechend

Von Florian Warweg – 16. November 2023

Am 14. November gab Bundeskanzler Olaf Scholz eine Pressekonferenz im Bundeskanzleramt, in welcher er in Bezug auf die Lage im Gazastreifen und israel-kritischen Äußerungen des türkischen Präsidenten Erdogan erklärte, Israel sei „ein Land, das sich den Menschenrechten und dem Völkerrecht verpflichtet fühlt und in seinen Aktionen auch dementsprechend handelt“. Die NachDenkSeiten wollten auf der aktuellen BPK wissen, ob die bisher durch israelische Vergeltungsschläge getöteten 102 UN-Mitarbeiter und 47 Journalisten für den Kanzler auch in die Rubrik „dem Völkerrecht verpflichtet fühlt“ fallen und auf welcher Informationsgrundlage die Bundesregierung Vorwürfe der UN zurückweist, Israel würde mit seinem militärischen Vorgehen in Gaza Völkerrecht brechen.

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Gaza, Völkerrecht und Staatsraison: Deutschland steht tief im Abseits

Von Peter Vonnahme – 12. November 2023

Der deutsche Richter im Ruhestand Peter Vonnahme geht in seinem Beitrag, der zuerst auf Globalbridge.ch erschien, hart mit der deutschen Bundesregierung ins Gericht.

Gaza liegt in Schutt und Asche. 10.000 Tote bisher (3.500 Kinder). 40 Prozent der Gebäude zerstört. Ende nicht absehbar. Die Hälfte der Bevölkerung Gazas irrt im Süden des Landstrichs umher, verzweifelt, heimatlos, hoffnungslos – in ständiger Angst vor einem todbringenden Militärschlag. Eine Flucht aus dem Freiluftgefängnis ist unmöglich, weil Israel die Grenzen überwacht. Das Schlupfloch nach Ägypten ist geschlossen. Im Innern herrscht Mangel an allem, an Trinkwasser, Nahrung, Medikamenten, Kliniken, Öl und Benzin. Gaza wandelt sich vom Gefängnis zum Kinderfriedhof. Es ist die Hölle auf Erden. Alle Appelle, die Zivilbevölkerung zu schonen, verhallen im Nichts. Israel führt nicht mehr nur einen Krieg gegen die Hamas, es ist inzwischen ein Krieg gegen die Zivilbevölkerung Gazas.

Verletzung des Völkerrechts

Der Versuch, die Geschehnisse einzuordnen, ist schwierig. Einigkeit besteht nur darin, dass die brutalen Terrorattacken der Hamas vom 7. Oktober durch nichts zu rechtfertigen sind und dass sie gesühnt werden müssen. Deshalb darf Israel die Mörder verfolgen. Außerdem hat Israel das Recht zur Selbstverteidigung (Art. 51 Abs. 2 UN-Charta). Es darf auch alles in seiner Macht Stehende tun, um die von der Hamas festgehaltenen Geiseln zu befreien.

Aber ein Massaker rechtfertigt nicht das nächste. Ein Staat, der sich gegen Terroristen wehrt, darf nicht selbst zu Mitteln des Terrors greifen, andernfalls wird er selbst zum Terrorstaat. Das Völkerrecht kennt kein Recht auf Rache. Wie brutal und niederträchtig die Angriffe der Hamas auf Zivilisten auch gewesen sein mögen, sie sind keine Legitimation für Bombardements und Raketenangriffe auf die Zivilbevölkerung. Außerdem verbietet das Völkerrecht die Aushungerung von Menschen. Zwischenfazit: Die Blockade von Gaza durch Israel ist völkerrechtswidrig. Schon 2017 kam die UN in einem Untersuchungsbericht zu folgendem Ergebnis: „Viele dieser Maßnahmen verstoßen gegen das Völkerrecht, da sie die gesamte Bevölkerung von Gaza ohne Rücksicht auf die individuelle Verantwortung treffen und somit einer kollektiven Bestrafung gleichkommen.“

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„Spiegel“: Der ukrainische Oberbefehlshaber Saluzhny war Auftraggeber der Sprengung der Nord Streams

Von Thomas Röper – 11. November 2023 21:54 Uhr

Der Spiegel und die Washington Post wollen in einer „gemeinsamen Recherche“ herausgefunden haben, dass ein ukrainischer Offizier die Sprengung der Nord Streams im Auftrag des ukrainischen Oberbefehlshabers Saluzhny organisiert haben soll. – Ich vermute schon seit Monaten, dass wir im Herbst erleben werden, dass der Westen die Ukraine beschuldigt, die Nord Streams gesprengt zu haben. Das würde zur Umsetzung des RAND-Papiers vom Januar passen, denn der Vorwurf an Kiew könnte als weiterer Vorwand genutzt werden, die Hilfen an die Ukraine zu reduzieren oder ganz einzustellen, weil sie eine so unfreundliche Tat begangen hat. Außerdem würde damit konsequent von der Täterschaft der USA abgelenkt werden, woran die westlichen Medien mit ihrer Abenteuergeschichte über sechs pro-ukrainische Aktivisten, die die Nord Streams von einem kleinen Segelboot aus gesprengt haben sollen, schon seit Monaten arbeiten. Dabei spielt, wie üblich, der Spiegel eine wichtige Rolle. Dass der Spiegel auf das Engste mit den westlichen Geheimdiensten arbeitet und von denen auch mit Informationen versorgt wird, von denen die Geheimdienste wollen, dass sie öffentlich werden, habe ich schon oft thematisiert. Der Spiegel verkauft seinen Lesern diese Informationen dann immer als eigene „Recherche“, die er in der Regel mit anderen Medien oder Organisationen durchgeführt haben will. … Nun rühmt sich der Spiegel wieder einer „gemeinsamen Recherche“, dieses Mal zusammen mit der Washington Post, die in den USA als sehr CIA-nahe Zeitung bekannt ist und von Kritikern sogar als Sprachrohr der CIA bezeichnet wird. Es ist also nicht allzu schwer zu erraten, woher die angeblich geheimen Informationen, die die beiden Zeitungen nun wieder angeblich selbst recherchiert haben wollen, kommen. Und es ist nicht schwer zu erraten, was sie herausgefunden haben wollen. Sie haben, wie von mir und vielen anderen erwartet, weitere Details berichtet, die die Version, die Nord Streams seien von den pro-ukrainischen Aktivisten im Segelboot gesprengt worden, stützen sollen. Demnach hat ein ukrainischer Offizier den Anschlag auf die Nord Streams im Auftrag des ukrainischen Oberbefehlshabers Saluzhny organisiert. Wenn das am Ende die offizielle Version des Westens wird, dürfte das mindestens das Ende der Karriere von Saluzhny bedeuten, wenn nicht sogar Anklage und Gefängnisstrafe.

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Verfolgung von Oppositionellen in der Ukraine: Maxim Goldarb und die Haltung der Bundesregierung

Von Florian Warweg – 10. November 2023

Seit Februar 2023 verfasst der ukrainische Oppositionelle und Jurist Maxim Goldarb (Union der Linken Kräfte) regelmäßig unter der Rubrik „Stimmen aus der Ukraine“ für die NachDenkSeiten Artikel zur Lage in seiner Heimat. Er schrieb unter anderem über Korruption im Verteidigungsministerium, zunehmende totalitäre Tendenzen sowie die Verfolgung jeder Art von linker Opposition. Kurz nach seinem letzten Artikel auf den NDS durchsuchte der ukrainische Geheimdienst seine Wohnung in Kiew und die Staatsanwaltschaft klagte ihn in Folge wegen „Informationstätigkeiten zugunsten des Aggressors“ an. Dafür drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft. Die NachDenkSeiten fragten auf der Bundespressekonferenz, ob der Bundesregierung dieser Fall bekannt sei und wie diese grundsätzlich das aktuelle Vorgehen der ukrainischen Regierung gegen Regierungskritiker bewertet. Aufschlussreich auch die Reaktion gewisser Kollegen in der BPK auf diese Frage.

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Der Genozid in Gaza und der Angriff auf das Demonstrationsrecht in Deutschland

Von Peter Schwarz – 7. November 2023

Das Grundgesetz gibt jedem in Deutschland das Recht, „sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ (Art. 8) und „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5)

Das Ausmaß, in dem sich Regierungs- und Sicherheitsbehörden über diese demokratischen Grundrechte hinwegsetzen, ist atemberaubend. Demonstrationen gegen den Genozid in Gaza werden reihenweise verboten oder mit strengen Auflagen versehen. Große Polizeiaufgebote schüchtern die Demonstrationsteilnehmer ein, zensieren jedes gesprochene und geschriebene Wort, nehmen Teilnehmer reihenweise fest und beschlagnahmen Flugblätter und Transparente.Laut einer Umfrage des Spiegels wurde in den 20 größten deutschen Städten ein Viertel aller angemeldeten propalästinensischen Demonstrationen verboten. Die Restlichen fanden unter schikanösen Auflagen statt, die im Detail festlegten, was gesagt und gezeigt werden durfte und was nicht. Die Auflagen erinnern an das „Neusprech“ in George Orwells Roman „1984“, das „durch die Eliminierung unerwünschter Wörter“ für die richtige Weltanschauung und Geisteshaltung sorgen soll. Sie unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und sind von vollkommener staatlicher Willkür geprägt.

Schon Ausrufe wie „From the river to the sea“ wurden als „antisemitisch, volksverhetzend, gewalt- oder terrorverherrlichend“ eingestuft und verboten. In Berlin, wo am Samstag rund 20.000 Teilnehmer zur bisher größten Demonstration zusammenkamen, hatte die Polizei einen umfangreichen Auflagenkatalog erlassen. Wer das Existenzrecht Israels verneine, begehe eine Straftat, die sofort geahndet werde, warnte Einsatzleiter Stephan Klatte, und drohte im Wiederholungsfall mit der Auflösung der Demonstration.

Untersagt waren auch Symbole, Fahnen und Ausrufe sowie das Werben für Hamas, die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) und die kürzlich verbotene Gefangenenhilfsorganisation Samidoun. Palästinensertücher und Palästina-Flaggen waren zwar erlaubt, konnten aber beschlagnahmt werden, wenn sie „unterstützend“ mit verbotenen Parolen eingesetzt wurden.

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