Von Florian Warweg – 16. September 2025
Die Experten der vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzten unabhängigen Untersuchungskommission haben heute im Rahmen einer Pressekonferenz in Genf bekanntgegeben, dass ihre Untersuchung zum eindeutigen Schluss komme, dass Israel in Gaza einen Völkermord begeht. Vier der fünf in der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord erwähnten Tatbestände seien erfüllt. Die Kommission nennt als Tatbestände: Tötung, schwere körperliche oder seelische Schädigung, vorsätzliche Schaffung von Lebensbedingungen, die auf die vollständige oder teilweise Zerstörung der palästinensischen Bevölkerung abzielen, und Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten.
Aussagen israelischer Behörden und Politiker seien als direkter Beweis für Völkermordabsichten zu werten, teilte die UN-Untersuchungskommission weiter mit. Es gebe, so die Leiterin der UN-Untersuchungskommission, die südafrikanische Juristin Navi Pillay, „auch indirekte oder Indizienbeweise für einen besonderen Vorsatz (dolus specialis) im Verhaltensmuster der politischen und militärischen Behörden Israels sowie in den Militäroperationen, die unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Beweise die erforderliche spezifische Absicht zur Begehung von Völkermord belegen“. Pillay war zuvor von 2003 bis 2008 als Richterin am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag tätig und amtierte von 2008 bis 2014 als Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte.