Deutsche Autoindustrie steigt in die Rüstungsproduktion ein – wie unter den Nazis

Von Ludwig Weller – 29. August 2026

Militär-LKW von Rheinmetall. Die Bundeswehr bestellte davon 2024 6500 Stück [Photo by Rheinmetall AG / CC BY-SA 4.0]

Die deutsche Automobilindustrie hat seit 2018, als die Branche 834.000 Menschen beschäftigte, 142.500 Arbeitsplätze abgebaut. Allein im ersten Halbjahr 2026 waren es 42.300. Nun sollen Teile der Auto- und Zulieferindustrie in lukrative Rüstungsbetriebe umgewandelt werden.

Die Rüstungsindustrie benötigt neue Kapazitäten, um die florierende Rüstungsproduktion schnell hochzufahren und Deutschland „kriegstüchtig“ zu machen. Allein Rheinmetall plant, seine Belegschaft in den nächsten drei Jahren von 30.000 auf 40.000 aufzustocken, der Umsatz soll sich bis 2030 teilweise verfünffachen. Deshalb bemüht sich der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) unter dem Slogan „Auto2Defence“ um freie Arbeitskräfte, Fabriken und technisches Wissen aus der kriselnden Automobilindustrie.

Die Bundesregierung stellt gewaltige finanzielle Mittel für die Aufrüstung zur Verfügung. Im Bundeshaushalt sind für 2026 108 Milliarden Euro für Militärausgaben vorgesehen, 2029 sollen es 152 Milliarden Euro sein. Das weckt die Begierden der Konzerne. Nach jüngsten Umfragen verspricht sich jedes dritte Industrieunternehmen neue Geschäftsfelder bei einem Einstieg in die Verteidigungsindustrie.

Der Transformationsprozess in der Auto- und anderen Industrien, der sich durch KI enorm beschleunigt hat, wird auch bei der Neuausrichtung auf Rüstungsprodukte gnadenlos ausgenutzt. Arbeiter werden vor die Wahl gestellt, entweder ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder Kriegsgüter zu produzieren.

Die IG Metall, die früher Sonntagsreden über Frieden und Abrüstung hielt, hat sich dem Kriegs- und Aufrüstungskurs der Bundesregierung angeschlossen. Für Jürgen Kerner, Vize-Chef der IG Metall, lautet die Frage nicht, ob die Gewerkschaft der Umwandlung auf Kriegsproduktion zustimmt oder nicht, sondern wie sie diese am besten unterstützen kann:

Wichtig ist, dass Betriebsrat und IG Metall von Anfang an eingebunden sind, dass der Übergang verlässlich und fair im Sinne der Beschäftigten gestaltet wird und der Arbeitgeber die Beschäftigten für die neue Aufgabe gründlich und umfassend qualifiziert.

Parallelen zu Hitlers Aufrüstung

Die gegenwärtige Expansion der Rüstungsindustrie weist starke Parallelen zur Aufrüstung unter den Nazis auf. Selbst die beteiligten Konzerne und Eigentümerfamilien sind vielfach dieselben.

Die Errichtung eines faschistischen Regimes war in den 1930er Jahren die Grundvoraussetzung, um die gigantische Aufrüstungs- und Kriegsmaschinerie für den Zweiten Weltkrieg in Gang zu setzen. Die deutsche Arbeiterklasse, die überwiegend sozialistisch gesinnt und in zwei Massenparteien, der SPD und der KPD, organisiert war, musste politisch zerschlagen und atomisiert werden. Deshalb finanzierten führende Industrielle wie Thyssen und Krupp Hitler und seine faschistischen Banden. Große Teile der deutschen Bourgeoisie sahen in ihm den letzten Ausweg vor einer drohenden sozialistischen Revolution.

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Verfassungsschutz soll jetzt auch Arztpraxen abhören dürfen

Von Olli Garch – 29. August 2026

Jetzt greift der Staat sogar nach dem intimsten Rückzugsraum der Bürger: dem Arztzimmer! Dobrindts Geheimdienstreform soll das heimliche Betreten von Praxen sowie die Überwachung von Telefonen, E-Mails und vertraulichen Gesprächen ermöglichen – Rechte von Patienten, Ärzten und Psychotherapeuten genießen dabei keinen Schutz mehr.

Innenminister Alexander Dobrindt will Verfassungsschutz (VS) und Bundesnachrichtendienst (BND) zu „echten Geheimdiensten“ ausbauen. Seine Pläne bedeuten einen Rückfall in totalitäre Zeiten – eben weil sie fast unbegrenzte Machtbefugnisse vorsehen. Die Dienste sollen nicht mehr nur Informationen beschaffen, sondern selbst zu Akteuren werden. Dazu gehört nunmehr sogar die dreiste Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht – infolge der vorgesehenen Befugnis, Gespräche in “nicht öffentlich zugänglichen Räumen” heimlich mitzuhören und aufzuzeichnen. Diese erstreckt sich nämlich auch auf Arztpraxen. Während Rechtsanwälte, Geistliche, Journalisten und Bundestagsabgeordnete weiterhin den grundsätzlichen sogenannten “absoluten Schutz” vor nachrichtendienstlicher Überwachung genießen sollen (zumindest einstweilen noch, bis der Linksstaat irgendwann absehbar auch hier Aufweichungen vornimmt!), gilt dieser Vertrauensschutze für Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und andere Heilberufe nur relativ. Zwar sollen ihre “Verschwiegenheitsinteressen” bei einer Entscheidung besonders berücksichtigt werden; eine Überwachung bleibt – nach einer innerbehördlichen “Abwägung” jedoch möglich.

Gegen diese alptraumhaften Entwicklungen schlagen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und die deutsche Apothekerschaft nun Alarm. Die KBV hält diese Unterscheidung zwischen den Ärzteberufen und den übrigen Berufsgruppen mit besonderen Geheimschutz für verfassungsrechtlich nicht begründbar und verwies darauf, dass Gesundheitsdaten ebenso sensibel seien wie Informationen, die Menschen Rechtsanwälten oder Geistlichen anvertrauen. Nach Einschätzung der KBV könnten auf Grundlage des Entwurfs etwa Anamnesegespräche oder Therapiesitzungen aufgezeichnet werden und Nachrichtendienste heimlich Praxisräume betreten, um dort Abhörgeräte zu installieren. Das Vertrauen zwischen Patienten und medizinischem Personal sei jedoch eine elementare und ganz wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Patienten müssten daher sicher sein können, dass Angaben zu Erkrankungen, psychischen Problemen, Suchtverhalten oder persönlichen Lebensumständen vertraulich bleiben, hieß es weiter. Entstehe der Eindruck, der Staat könne mithören, könnten Betroffene wichtige Informationen zurückhalten oder ganz auf eine Behandlung verzichten.

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Iran: Wenn Wissenschaft zum Sicherheitsrisiko wird

Von Nima Mina – 29. August 2026

Bild: Fars News Agency

Nach dem Krieg mit Israel will die Islamische Republik Iran härter gegen ausländische Infiltration vorgehen. Doch ein Gesetzentwurf im Parlament reicht weit über klassische Spionageabwehr hinaus. Er erfasst auch Wissenschaft, Medien und gesellschaftliche Kontakte mit dem Ausland – und stößt deshalb selbst innerhalb der politischen Führung auf Widerstand. Dahinter steht eine grundsätzlichere Frage: Wie weit darf ein Staat bei der Abwehr realer Sicherheitsgefahren gehen, ohne normale Beziehungen zur Außenwelt unter Verdacht zu stellen?

Der Krieg mit Israel hat der Islamischen Republik ein Sicherheitsproblem hinterlassen, das sich nicht einfach wegdiskutieren lässt. Gegnerische Nachrichtendienste konnten offenbar Personen und Strukturen erreichen, die für die Sicherheit des Landes von erheblicher Bedeutung waren. Dass die Islamische Republik seine Spionageabwehr überprüfen und nach den Ursachen dieser Sicherheitslücken suchen muss, bestreiten selbst Kritiker des jetzt diskutierten Gesetzentwurfs kaum.

Umstritten ist etwas anderes: gegen wen sich die Konsequenzen daraus richten.

Im Parlament wird derzeit über einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der „Infiltration durch Nachrichtendienste sowie ausländische Staaten oder Institutionen“ beraten. Was zunächst nach einer Verschärfung klassischer Spionageabwehr klingt, reicht in den veröffentlichten Fassungen erheblich weiter. Erfasst werden können unter anderem wissenschaftliche Kooperationen, Stipendien, Publikationen, Geldtransfers, die Weitergabe von Berichten und Statistiken sowie Tätigkeiten in Medien, Kultur und Zivilgesellschaft.[1]

Damit verschiebt sich eine entscheidende Grenze. Nicht mehr allein verdeckte Agententätigkeit oder die Weitergabe geschützter Informationen stehen zur Debatte. Auch legale Beziehungen zu ausländischen Einrichtungen können sicherheitspolitisch relevant werden.

Genau dagegen regt sich inzwischen Widerstand – und zwar keineswegs nur bei Gegnern der Islamischen Republik.

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Plant Russland wirklich, die Entschlossenheit der NATO auf die Probe zu stellen?

Von Andrew Korybko – 28 August 2026

Tatsächlich könnte es die NATO sein, die bald die Entschlossenheit Russlands auf die Probe stellt.

Politico berichtete unter Berufung auf ungenannte Beamte, dass die unangekündigte Reise von CIA-Chef John Ratcliffe nach Russland in erster Linie dazu diente, Russland davor zu warnen, die Entschlossenheit der NATO durch nicht näher bezeichnete militärische Aktionen gegen die baltischen Staaten auf die Probe zu stellen. Dies folgt auf eine Warnung des russischen CIA-Äquivalents Ende Mai, wonach Russland bereit sei, Vergeltungsmaßnahmen gegen Lettland zu ergreifen, sollte das Land der Ukraine gestatten, sein Territorium für Drohnenangriffe gegen Russland zu nutzen. Die USA warnten angeblich Polen Ende Juni, dass Russland möglicherweise Provokationen gegen das Land vorbereite.

Einen Monat später, Ende Juli, drang eine russische Marschflugrakete versehentlich in polnisches Hoheitsgebiet ein, höchstwahrscheinlich aufgrund elektronischer Störmaßnahmen. Für sich genommen untermauert diese Abfolge von Ereignissen den Bericht von Politico, wonach Russland plane, die Entschlossenheit der NATO auf die Probe zu stellen, doch der größere Kontext widerlegt dies. Seit Anfang dieses Jahres fliegen ukrainische Drohnen durch den baltischen Luftraum, um St. Petersburg anzugreifen; anschließend starteten die USA und überraschenderweise auch Frankreich mitten im Sommer einen neuen, von der Ukraine angeführten „Zermürbungskrieg“ gegen Russland.

Obwohl Selenskys 40-tägige „Einflussoperation“, wie er sie nannte, in den Regionen Charkiw und Odessa schwer nach hinten losging, fügte sie Russlands Energie-, Logistik- und militärischer Infrastruktur dennoch spürbaren Schaden zu – während Deutschland, de facto Führer der EU, seine rasante Remilitarisierung fortsetzte, ebenso wie der Block als Ganzes. Die unausgewogene Dynamik, dass Russlands oben genannte Infrastruktur beschädigt wird, während die seiner EU-Rivalen weiter ausgebaut wird, ist der Grund dafür, dass „die EU eine weitaus glaubwürdigere Bedrohung für Russland darstellt als umgekehrt“.

Wie dem auch sei: Während diese Beobachtung Falken wie Sergej Karaganow dazu veranlasste, einen russischen Erstschlag gegen die NATO vorzuschlagen (sei es zunächst ein konventioneller Angriff geringen Ausmaßes oder sofort ein groß angelegter Nuklearschlag), „wies Putin die Falken, die von ihm einen Angriff auf die NATO fordern, Anfang Juni entschieden zurück“. Zwar war er seit Mitte des Sommers gezwungen, gegenüber der Ukraine leicht „zu eskalieren, um zu deeskalieren“, doch Putin hat kein Interesse daran, die NATO anzugreifen, da dies genau jene unkontrollierbare Eskalation auslösen könnte, die er vermeiden will.

Gleichzeitig warnte der ehemalige russische Spitzengeheimdienstler Andrej Bezrukow im Juni, dass der Westen darauf abzielt, die nukleare Triade seines Landes stellvertretend über die Ukraine durch einen möglicherweise jahrzehntelangen „neuen Krieg“ gegen Russland zu neutralisieren – daher die Notwendigkeit, die Abschreckung dringend wiederherzustellen. Wie Putin durch den „Zermürbungskrieg“ des Hochsommers dazu gezwungen wurde, gegenüber der Ukraine vorsichtig „zu eskalieren, um zu deeskalieren“, könnte ihn auch eine künftige Provokation seitens der NATO dazu zwingen, dasselbe gegenüber dem westlichen Militärbündnis zu tun, das in der Vergangenheit mehrfach gezeigt hat, dass es bereit ist, sämtliche rote Linien des Kreml – bislang straflos – zu überschreiten.

Ob diese Provokation nun aus den baltischen Staaten, aus Polen, durch eine von deren Territorium aus gestartete ukrainische „False-Flag“-Aktion und/oder von einem anderen Ort entlang der Westfront des neuen „Cordon sanitaire“ kommt, der sich im Laufe des letzten Jahres um Russland gebildet hat – Putin könnte eine kinetische Reaktion genehmigen, und sei es nur eine milde. Er hätte die Entschlossenheit der NATO auf die Probe stellen können, als deren Waffen unmittelbar nach Beginn der militärischen SonderOperation in die Ukraine flossen, noch bevor sich das Bündnis konsolidiert hatte. Der russische Präsident entschied sich jedoch dagegen, weil er den Dritten Weltkrieg nicht riskieren wollte.

Es lässt sich daher argumentieren, dass jede militärische Aktion Russlands gegen die NATO eine Reaktion darauf wäre, dass die NATO Russlands Entschlossenheit auf die Probe stellt – und nicht, dass Russland die Entschlossenheit der NATO auf die Probe stellt. Putin hat angesichts der indirekten Provokationen des Bündnisses über ihre ukrainischen Stellvertreter in den vergangenen 4,5 Jahren so viel Geduld bewiesen, dass man glaubte, er sei bereit, Russland zum neuen „Christus der Nationen“ zu machen; doch könnte er angesichts direkter Provokationen seitens der NATO weniger geduldig sein, weshalb diese ihre Haltung ernsthaft überdenken sollte.

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors. Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Redaktion von Globale Gleichheit wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

[Zum Originalbeitrag in englischer Sprache auf dem Substack-Blog des Autors.]

Zum Autor: Andrew Korybko ist ein in Moskau lebender US-amerikanischer politischer Analyst, der sich auf die geopolitische Entwicklung sowie insbesondere den globalen systemischen Übergang zur Multipolarität spezialisiert hat.

Warum Washington zwei von Chinas drei sanktionierten Ölströmen bricht – und den größten laufen lässt

Von Michael Hollister – 28. August 2026

Die Golfstraum ist ein 129m langer Tanker für Öl und für andere chemische Produkte, der unter der norwegischen Flagge segelt. Hier nur als Symbolbild verwendet, für genauere Infos siehe hier.

Wenn es um den Iran und um Öl geht, wird es kompliziert. Um von den USA ausgesprochene Sanktionen zu umgehen, wird so ungefähr alles gemacht: Öl wird auf offener See von einem Tanker auf einen anderen umgepumpt, Tanker wechseln auf hoher See ihre staatliche Zugehörigkeit, die Abrechnungen erfolgen über kleine und kleinste Banken … Wobei es durchaus Gremien gibt, die das alles genau zu beobachten und zu dokumentieren versuchen. Michael Hollister hat diese Untersuchungen genau studiert und darüber einen Bericht geschrieben – der allerdings auch nicht gerade einfach herausgekommen ist. Aber wirtschaftlich Interessierte und im Öl-Business Involvierte können daraus lernen. So schnell wird der absolute Unsinn mit den Sanktionen ja nicht zu Ende sein. (cm)

Artikelstand: 19. August 2026. Die hier verwendeten Volumendaten geben den Stand Juli / Anfang August 2026 wieder. Der „Lindsey O. Graham Sanctioning Russia and Iran Act of 2026″ wurde am 07. August 2026 vom US-Senat verabschiedet; die Abstimmung im Repräsentantenhaus steht zum Redaktionsschluss aus (Kongress tritt am 31. August wieder zusammen), ebenso die präsidiale Unterzeichnung. Die US-Marineblockade gegen iranische Häfen ist seit Mitte Juli wieder in Kraft. Ein Feld in Bewegung – Ende August wird die Hausabstimmung den Befund präzisieren; eine Ergänzung folgt an dieser Stelle.

Vor der Insel Kharg im nördlichen Persischen Golf ankern seit Wochen Schiffe, die nichts laden. Vom 31. Juli bis zum 11. August registrierte das Analysehaus Vortexa keine einzige Abfahrt von dem Terminal, über das rund 90 Prozent der iranischen Rohölexporte verschifft werden. Der westliche Verladepunkt lag 25 Tage lang leer, seit dem 18. Juli; das Flüssiggas-Terminal und der östliche Kai standen ähnlich lange still. In der Warteschleife lagen sechzehn bis siebzehn „dunkle“ Tanker ohne Transpondersignal. Erst am 12. August legte erstmals wieder ein einzelner, rund 333 Meter langer Rohöltanker am westlichen Kai an und begann zu laden – nach 25 Tagen Stillstand (WindwardWindwardThe National).

Dieses Standbild – ein einzelnes ladendes Schiff vor einem Wald wartender Tanker – ist der genaue Gegenpol zu einer These, die ein Untersuchungsbericht des US-Kongresses im Frühjahr in Umlauf brachte: China sei zur „Waschstraße“ für das sanktionierte Öl der Welt geworden, zur zentralen Abnahmestelle für Rohöl aus Iran, Russland und Venezuela. Vier Monate später zeigen die Daten ein anderes Bild. Von den drei Zuflüssen dieser Waschstraße sind zwei schwer beschädigt – und ausgerechnet der größte läuft im Milliardenumfang weiter. Die Durchsetzung folgt nicht der Empörung. Sie folgt der Macht.

Der Bericht und seine Stoßrichtung

Die Quelle der Waschstraßen-These ist der Untersuchungsbericht „Crude Intentions: How China Became the Clearing Market for Sanctioned Oil„, veröffentlicht am 31. März 2026 vom House Select Committee on the Chinese Communist Party unter dem Vorsitz des Republikaners John Moolenaar; Ranking Member des Ausschusses ist der Demokrat Raja Krishnamoorthi (Pressemitteilung). Der Ton des Berichts lässt an seiner Richtung keinen Zweifel: In der Zusammenfassung ist von „Massengräbern“ die Rede, von „Folterkammern“, von „Schurkenregimen“ – es ist ein Dokument mit klarer politischer Absicht, kein neutrales Gutachten. Ein zweiter, sich stützender Kongresstext liegt daneben: der Mitarbeiterbericht „China’s Facilitation of Sanctions and Export Control Evasion“ der US-China Economic and Security Review Commission vom 14. November 2025, der ausdrücklich kein Votum der Kommission selbst darstellt (USCC). Beide sind Positionen einer Konfliktpartei, nicht die eines Schiedsrichters – und werden hier als solche behandelt.

Die Logik hinter dem Handel benennt der Bericht offen, und sie ist nüchterner als sein Ton: Autoritäre Ölstaaten hängen an ihren Exporterlösen. Russlands Energieausfuhren brachten 2024 rund 120,5 Milliarden Dollar ein, etwa 30 Prozent der Staatseinnahmen; Irans Öleinkommen wird für 2025 auf 50,56 Milliarden Dollar geschätzt und trägt einen erheblichen Teil des Staatshaushalts; Venezuela hing ähnlich am Rohöl als wichtigster Devisenquelle. Genau diese Abhängigkeit wollten die USA und ihre Verbündeten treffen, indem sie jedes sanktionierte Barrel unfinanzierbar zu machen suchten. Dass die Erlöse dennoch fließen, führt der Bericht auf einen einzigen Käufer am Ende fast jeder Kette zurück: China.

Die harte Zahl, mit der der Bericht überschrieben wird, verlangt Präzision. Beschlagnahmte Schattenflotten-Tanker hätten 69,3 Millionen Barrel sanktionierten Rohöls im Wert von fast 4 Milliarden Dollar nach China geliefert, bevor die USA eingriffen. Diese Zahl stammt jedoch von exakt neun Schiffen, die US-Kräfte zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 aufbrachten, und sie summiert deren Ladungen über den gesamten Zeitraum 2013 bis 2025. Der Bericht selbst rechnet vor, dass China in diesen zwölf Jahren rund 8,16 Milliarden Barrel aus den drei Ländern bezog – die neun Schiffe stehen also für „weniger als ein Prozent“ des Handels (Crude Intentions). Die vier Milliarden sind eine Stichprobe, kein laufendes Volumen. Die belastbarere Größenordnung liefert der Bericht an anderer Stelle: Sanktioniertes Rohöl aus Iran, Russland und Venezuela habe zuletzt rund ein Fünftel der gesamten chinesischen Ölimporte ausgemacht.

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Krieg“ – Mimik von Grünen-Politikerin ist entlarvend

Von Marcus Klöckner – 28. August 2026

„Wir brauchen keine Kipppunkte. Der größte Klimakiller ist Krieg! Gerade Ihre Partei ist in der Kriegsrhetorik aber ganz vorne mit dabei“ – das sagte BSW-Co-Spitzenkandidat Thomas Schulze am Mittwoch in der MDR-Sendung „Fakt ist!“ zur Grünen-Politikerin Susan Sziborra-Seidlitz (ab 41:35). Ihre mimische Reaktion spricht Bände und ist entlarvend. Exporte von Waffen und Rüstungsgeschäfte mit Diktatoren, menschenrechtsverachtenden Regimen und Waffen in Kriegsgebiete verbieten sich“ – so steht es da, schwarz auf weiß im Wahlprogramm 2021 der Grünen. Die Plakate mit dem Slogan „Keine Waffen und Rüstungsgüter in Kriegsgebiete“ sind der deutschen Öffentlichkeit bekannt. Dann kam der Ukraine-Krieg – und die Grünen zeigten, was die Politik immer wieder unter Beweis stellt: Was kümmert sie das „Geschwätz“ von gestern?!

Schulze legt mit seiner Aussage die verlogene Politik der Grünen offen. Das Klima hochhalten, aber andererseits grünes Licht für den Panzer- und Waffeneinsatz in der Ukraine geben. Das Klima zum Heiligtum verklären wollen, aber der Aufrüstung der Bundesrepublik die Absolution erteilen. Vorhang auf für: die Grünen.

„Je mehr Waffen wir liefern, desto schneller geht der Konflikt zu Ende, weil desto höher werden die Kosten für Putin und sein Regime“, sagte der Grünen-Politiker Anton Hofreiter im Sommer 2022.

Bald wird der Krieg in der Ukraine fünf Jahre andauern. Mit „schnell zu Ende“ war nichts. Was auch nicht zu Ende geht: die Grünen-Milchmädchenrechnungen.

Auf Schulzes Aussage, der größte Klimakiller sei der Krieg, sagte Sziborra-Seidlitz: „Stimmt!“, um dann bei der folgenden Aussage des BSW-Politikers zur Kriegsrhetorik der Grünen den Kopf zu schütteln.

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Verfassungswidrig – eine zeitgeschichtliche Studie zum KPD-Verbot

Von Wilma Ruth Albrecht – 28. August 2026

70 Jahre sind ins Land gegangen und das verfassungswidrige KPD-Verbot vom 17. August 1956 besteht weiterhin.

In den 1950er-, 60er- und 70er-Jahren wurden danach viele linksdemokratische Kräfte, die sich gegen die Wiederbewaffnung der BRD, die Atombewaffnung der Bundeswehr, die Notstandsgesetzgebung, die staatliche DDR-Anerkennung und/oder den NATO-Doppelbeschluss engagierten, strafrechtlich verfolgt oder beruflich ausgeschlossen. Heute werden wieder ähnliche Argumentationen wie in dem Verbotsurteil und dem Radikalenerlass angewandt, um „rechte“, konservative Kräfte zu diskriminieren – und zwar von den Kräften, die sich unberechtigterweise auf linksdemokratische bundesdeutsche Bewegungen, Aktivitäten und Personen berufen. Deshalb ist es wichtig, sich mit dem angeblich „toten Hund“ KPD-Verbot zu beschäftigten. Die folgende, schon vor zehn Jahren veröffentlichte Rezension über Foschepoths 2017 veröffentlichte Studie „Verfassungswidrig!“ kann dazu anregen.

Aggressiver Antikommunismus war die Staatsdoktrin der frühen Bundesrepublik. Deutlichstes Zeichen dafür ist das (bis heute nicht aufgehobene) Verbot der KPD. Eine historische Aufarbeitung der damit verbundenen Repression ist bisher über bescheidene Anfänge nicht hinausgekommen. Immerhin ist nun eine umfangreiche zeitgeschichtliche Studie erschienen: Josef Foschepoth: „Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg“[*], die ich hier ausführlich vorstelle.

60 Jahre, zwei Generationen, mussten vergehen, bis auch die akademische Geschichtsschreibung in Deutschland die als „erste wissenschaftliche Erforschung des KPD-Verbots” (s. Foschepoth, S. 467) bezeichnete Studie vorlegte, in der konstatiert wird, dass das KPD-Verbot nicht rechtens, also illegal war. Der Autor der Studie ist Jahrgang 1947 und seit 2005 außerplanmäßiger Professor für Zeitgeschichte an der Universität Freiburg i. Br.

„Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der KPD, das am 24. Januar 1952 begann und mit dem Verbot der Partei und aller ihrer Nebenorganisationen am 17. August 1956 endete, war ein durch und durch verfassungswidriges Verfahren. Der ganze Prozess ist von Anfang an zwischen der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht inhaltlich und taktisch zu Lasten der anderen Prozesspartei, der KPD, abgestimmt worden. Es gab in diesem Verfahren keine getrennten Gewalten mehr, sondern nur noch einen Staat, der unter dem Druck der Bundesregierung darauf bestand, dass die KPD verboten wurde.“ (S. 10)

Foschepoths Kernaussage beruht sowohl auf bekannten als auch auf „bislang unter Verschluss gehaltenen Dokumente[n] zum KPD-Prozess“: „Die neuen historischen Dokumente stammen überwiegend aus Geheim-Archiven der Bundesregierung, die nur mit einer Sondererlaubnis aufgesucht werden konnten.“ (S. 10) Einige dieser Dokumente finden sich im Schlusskapitel „Die Quellen-Dokumentation. Neue historische Dokumente zum KPD-Prozess“ (S. 367-466).

In elf Kapiteln wird die „Geschichte des KPD-Verbots im Kalten Krieg” unter einem zugrunde liegenden „historisch vergleichenden und gegenüber der DDR beziehungsgeschichtlichen Ansatz” (17) dargestellt. Dieser beruht auf C. Kleßmanns zu Beginn des 21. Jahrhunderts skizziertem Konzept einer „asymmetrisch verflochtenen Parallel- und Kontrastgeschichte” beider 1949 gegründeten und bis 1990 real existierenden deutschen Staaten: Seitdem soll deutsche „Nationalgeschichte” so neu wie einvernehmlich erzählt werden.

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Noch eine Auszeichnung für einen Nazi: Selenskyj-Regime ehrt Elon Musk

Von Andre Damon – 28. August 2026

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj unterzeichnete am Mittwoch ein Dekret, mit dem er Elon Musk für seine „herausragenden persönlichen Verdienste um den Schutz des menschlichen Lebens und der Freiheit“ den Orden der Freiheit verlieh. Es ist die höchste Auszeichnung der Ukraine, die ein ausländischer Staatsbürger erhalten kann.

Mit der Verleihung einer Auszeichnung an Musk, den überzeugten Faschisten und wichtigsten globalen Förderer rechtsextremer Bewegungen in aller Welt, stellt das Selenskyj-Regime einmal mehr unter Beweis, dass die Behauptung, die Ukraine kämpfe für „Demokratie“, reiner Betrug ist.

Dieselbe Regierung, die den Faschisten und Kriegsprofiteur Musk als Kämpfer für „Freiheit“ lobt, sperrt Kriegsgegner ein und hat linke politische Opposition kriminalisiert. Am 10. August verurteilte ein ukrainisches Gericht den 27-jährigen Sozialisten Bogdan Syrotjuk zu 15 Jahren Haft, weil er sich gegen den Krieg ausgesprochen und zur Vereinigung der russischen und ukrainischen Arbeiter im Kampf dagegen aufgerufen hatte.

Musk ist ein berüchtigter Verfechter der antisemitischen Narrative vom „Völkermord an den Weißen“ sowie vom „großen Austausch“. Bei letzterem wird Einwanderung als eine jüdische Verschwörung zur Auslöschung der weißen Rasse dargestellt.

In einem Gastbeitrag für die Welt am Sonntag vom 28. Dezember 2024, zwei Monate vor der damaligen Bundestagswahl, schrieb Musk, die [in Teilen; die GG-Red.] rechtsextreme AfD sei „der letzte Funken Hoffnung“ für Deutschland. Bei einer AfD-Kundgebung in Halle sagte er am 25. Januar 2025 per Videobotschaft: „Es wird zu viel Fokus auf vergangene Schuld gelegt und wir müssen das hinter uns lassen.“

In Großbritannien sprach Musk am 13. September 2025 auf einer Kundgebung in London, zu der der Faschist Stephen Yaxley-Lennon aufgerufen hatte, der sich selbst Tommy Robinson nennt. „Ob ihr euch nun für Gewalt entscheidet oder nicht, die Gewalt kommt auf euch zu“, sagte Musk in einer Videoansprache. „Entweder ihr wehrt euch, oder ihr sterbt.“

Mit dieser Auszeichnung kommt Musk zu einer Reihe weiterer Faschisten hinzu, die vom Selenskyj-Regime und dem ukrainischen Staat bereits geehrt wurden.

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Ukraine: Proteste gegen Zwangsrekrutierung weiten sich aus – Arbeiter zerstören Fahrzeug von Rekrutierungsbeamten

Von Jason Melanovski – 28. August 2026

Letzten Donnerstag leisteten ukrainische Arbeiter Widerstand, um zwei Beamte eines Territorialen Rekrutierungszentrums (TRZ) an einer Ausweiskontrolle zu hindern. Die TRZ sind für die Zwangsrekrutierung (sogenannte „Busifizierung“) von zehntausenden Ukrainern verantwortlich.

Laut der Nachrichtenseite Suspilne hatten Beamte des TRZ in der westukrainischen Stadt Lutzk ein Fahrzeug an einem Kontrollpunkt angehalten und die Papiere des Fahrers verlangt. Der Mann weigerte sich, Angaben zu seiner Person zu machen und flüchtete aus seinem Fahrzeug, um zu verhindern, dass er gegen seinen Willen zum Militär eingezogen wird. 

Die TRZ-Beamten folgten dem Mann in ihrem Dienstfahrzeug zu einem Wohngebäude, wo sich ihnen 30 ukrainische Arbeiter entgegenstellten, die einen weiteren offensichtlichen Fall staatlich organisierter Entführung verhindern wollten. 

Die Sprecherin des Territorialen Rekrutierungs- und Sozialen Unterstützungszentrums der Region Wolyn, Daria Stelmaschuk, erklärte: „Danach erschienen 30 Zivilisten vor Ort und begannen, den Beamten der Polizei und des Territorialen Rekrutierungs- und Sozialen Unterstützungszentrums physisch Widerstand zu leisten und sie mit Händen und nicht identifizierten Gegenständen zu schlagen.“ Die beiden Beamten wurden bei dem Protest verletzt, ihr Fahrzeug wurde von der Gruppe der Protestierenden weitgehend zerstört. Im Bericht hieß es dazu:

  • Alle Fenster und Scheinwerfer wurden eingeschlagen.
  • Alle Reifen wurden beschädigt.
  • Ein Funkgerät wurde gestohlen.
  • Eine Körperkamera wurde gestohlen.
  • Die Fahrzeugschlüssel wurden gestohlen.

Nur einen Tag später wurde ein TRZ-Beamter von einem 25-jährigen erstochen, als dieser angehalten wurde und sich weigerte seine Dokumente zur Wehrregistrierung vorzuzeigen. Auf der Website der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft finden sich Fotos und eine Zusammenfassung des Falls. In den sozialen Medien sind zudem Videos zu finden, die zeigen, wie TRZ-Beamte den Verdächtigen verprügeln.

Bezeichnenderweise ereignete sich der Vorfall auf der Stepan-Bandera-Straße in Lwiw, die nach dem berüchtigten Kriegsverbrecher und Führer der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) benannt ist. Während das Selenskyj-Regime seine Kampagne zur Rehabilitierung und Ehrung von Nazikollaborateuren wie Bandera als Teil seiner Kriegspolitik verstärkt hat, verdeutlicht der Messerangriff auf einen TRZ-Beamten auf der Bandera-Straße, wie weit ukrainische Männer zu gehen bereit sind, um nicht in dem von der Nato unterstützten Krieg gegen Russland kämpfen zu müssen.

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Kriegstüchtige Geheimdienste (II)

Von German-Foreign-Policy.com 27. August 2026

Im Kontext seiner Kriegsvorbereitungen plant Berlin eine umfassende Ausweitung der Handlungsspielräume von Auslands- wie Inlandsgeheimdienst – inklusive operativer Befugnisse, die bis jetzt der Polizei vorbehalten waren.

Gegen den von der Bundesregierung gebilligten Gesetzesentwurf zur Machtausweitung der deutschen Geheimdienste wächst der Protest. Datenschutzexperten, Ärztekammern, Journalisten und Politiker der Opposition üben heftige Kritik. Die Regierung will den deutschen Geheimdiensten mit einem neuen Gesetz umfassende neue Handlungsspielräume öffnen. Dabei soll unter anderem der Zugriff der Dienste auf IT-Systeme insgesamt erleichtert, die Speicherung von Daten verlängert und die Auswertung automatisiert werden. Auch sogenannte Onlinedurchsuchungen sollen die Dienste künftig durchführen dürfen. Entscheidende Neuerung ist, dass die Geheimdienste das erste Mal seit dem Ende des deutschen Faschismus wieder zu sogenannten operativen Maßnahmen ermächtigt werden. Im Namen der Abwehr sogenannter hybrider Angriffe treibt Berlin die Verwischung der Grenzen zwischen Polizei, Geheimdienst und Militär weiter voran und nivelliert die Unterscheidung zwischen äußerem Feind und inneren Kritikern zusehends. Das neue Geheimdienstgesetz ist ein weiterer Schritt auf dem Weg der Bundesrepublik in die sogenannte Strategische Autonomie, die militär- und machtpolitische Unabhängigkeit von anderen Staaten, insbesondere von den USA.

Wunschliste erfüllt

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf zur „Reform des Nachrichtendienstrechts“ die Befugnisse der deutschen Geheimdienste „in nahezu jedem Bereich systematisch“ erweitern, wie sie in einer Pressemitteilung erklärt.[1] Innenminister Alexander Dobrindt dankt in diesem Kontext ausdrücklich Verteidigungsminister Boris Pistorius: „In enger Abstimmung“ habe man es geschafft, das „Nachrichtendienstegesetz komplett neu zu schreiben“ – und zwar „geräuschlos“.[2] Das neue Gesetz erfülle „eine Wunschliste der Geheimdienste“, urteilt die liberale britische Tageszeitung The Guardian.[3] Die Dienste sollen künftig gesammelte Telekommunikationsdaten länger speichern können – Inhalte sechs, sogenannte Metadaten sogar zwölf Monate lang –, um sie auch „rückwirkend“ auswerten zu können. Das Gesetz soll zudem die Auswertung erleichtern, indem es zum Beispiel eine KI-gestützte automatisierte Auswertung erlaubt und eine „Abschaffung von administrativen Hürden“ beinhaltet. Die „Verwendung von Tools für den biometrischen Abgleich von Bilddaten, für den Einsatz Künstlicher Intelligenz sowie für die Weiterverarbeitung von Daten für Forschungs- und Entwicklungszwecke“ und sogar die Weitergabe der Daten „an andere Behörden und private Stellen“ sollen erleichtert werden. Insgesamt gehe es um eine „Stärkung der Zugriffsmöglichkeiten auf informationstechnische Systeme“ – vom „intelligenten Kühlschrank“ bis zum privaten Mobiltelefon und Überwachungskameras im öffentlichen Raum, heißt es.[4]

Operative Befugnisse

Mit dem Gesetz räumt die Bundesregierung dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz darüber hinaus umfassende Befugnisse ein, die laut Innenminister Dobrindt „weit über das Sammeln von Nachrichten hinausgehen“.[5] Es gehe nicht nur darum, dass die Dienste künftig „besser sehen und hören können“, sondern vor allem auch darum, „gegenüber unseren Gegnern […] aktiv handeln zu können“. Neben Onlinedurchsuchungen zählt dazu die Erlaubnis, künftig Daten zu „verfälschen“ – „selbstverständlich“, so der Minister: „Das ist der Auftrag“. Die Maßnahme ist ein historischer Einschnitt: Zum ersten Mal nach dem Ende des deutschen Faschismus erhalten deutsche Geheimdienste „operative Befugnisse“, also die Erlaubnis zu „aktiven Maßnahmen“, die seit 1945 strikt der Polizei vorbehalten waren. Zu den neuen Befugnissen zählt es ausdrücklich auch, „Tatmittel […] zu verfälschen“; erlaubt wird zudem „die Manipulation von Warenlieferungen durch Verbringung fehlerhafter Bauteile, das gezielte Eindringen in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren zur Sabotage oder das Abschalten oder Unbrauchbarmachen von Servern staatlicher Hackergruppen oder Disinformationsakteuren“, sogenannte Hackbacks [6] – alles auch „proaktiv“ [7].

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