Hände weg von Lateinamerika! Stoppt Trumps Amoklauf!

Von Bill Van Auken – 14. November 2025

Die Ankunft des amerikanischen Flugzeugträgers USS Gerald R. Ford in den Gewässern der Karibik hat die Gefahr eines imperialistischen Kriegs der USA gegen Venezuela und Lateinamerika insgesamt dramatisch verschärft.

Die Eskalation folgt unmittelbar auf „Kriegsminister“ Peter Hegseths triumphale Bekanntgabe vom Wochenende, dass bei zwei US-Raketenangriffen zwei kleine Boote versenkt und sechs weitere Menschen getötet wurden. Dadurch stieg die Zahl der Todesopfer durch die kriminelle Mordserie der Trump-Regierung gegen unbewaffnete Zivilisten vor der Küste Südamerikas auf mindestens 76. Seit Beginn der Angriffe am 2. September gab es 20 solcher Angriffe, die sich gleichmäßig auf die südlichen Gewässer der Karibik vor Venezuela und die östliche Pazifikküste Kolumbiens verteilen.

Nachdem der US-Imperialismus eine Reihe von brutalen Aktionen durchgeführt hat, die von den Vereinten Nationen als „außergerichtliche Hinrichtungen“ und Kriegsverbrechen beschrieben wurden, bereitet er nun weitaus größere Gräueltaten vor.

Die USS Ford, das größte Kriegsschiff der US Navy, wird im Rahmen einer Kampfgruppe von drei Lenkwaffenzerstörern begleitet. Zusammen kommt dieser Verband auf 4.000 Mann Besatzung. Vor der Küste Venezuelas liegt bereits eine Armada von mindestens acht Kriegsschiffen, darunter ein Atom-U-Boot, und eine kombinierten Streitmacht von mehr als 10.000 Seeleuten und US-Marines.

Diese riesige Streitmacht wird durch eine Flotte von zehn F-35-Kampfflugzeugen verstärkt, die auf der kürzlich wiedereröffneten Roosevelt Roads Naval Station in Puerto Rico stationiert sind. Unterdessen unternehmen B-52-Bomber provokative Flüge in der Nähe der venezolanischen Küste. US-Soldaten und Marines führen sowohl in Puerto Rico als auch – erstmals seit Jahrzehnten – in Panama Übungen durch, um sich auf den Kampfeinsatz vorzubereiten.

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Thema verfehlt! Lieferkettengesetz zerbröselt – aber alle reden von Brandmauer

Von Ralf Wurzbacher – 14. November 2025

Das EU-Parlament brachte einen Gesetzentwurf durch, der die Berichts- und Sorgfaltspflichten von Konzernen im Umgang mit Menschenrechten minimiert und dessen Reichweite kläglich ist. Hierin liegt der eigentliche Skandal. Dass das Votum durch eine Allianz von Konservativen und Rechtsaußen zustande kam, darf das nicht vergessen machen.

Wird das, was das Europäische Parlament am Donnerstag beschlossen hat, rechtskräftig, hätte man sich den ganzen Aufriss sparen können. Erklärtes politisches Ziel war es einmal, Ausbeutung, Entrechtung, Versklavung, ökologische Zerstörung, sprich Menschenrechtsverletzungen aller Art, in den globalen Wertschöpfungskreisläufen einzudämmen. Dieser Anspruchskatalog ist mit der gestern auf den Weg gebrachten EU-Lieferkettenrichtlinie reif für den Papiermüll. Auf Deutschland übertragen, müsste nur noch ein Bruchteil an Unternehmen extrem reduzierte Berichts- und Sorgfaltspflichten erfüllen. Schätzungen reichen von 120, über 150 bis hinauf zu 276. Nach der seit 2024 geltenden Rechtslage sind es noch über 5.000. Oxfam Deutschland bringt es auf den Punkt: „Tausende Großkonzerne sollen sich künftig an gar keine Regeln in ihrer Lieferkette halten müssen.“

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Blick aus dem Globalen Süden: Der Sudan braucht Frieden – jetzt

Von Vijay Prashad – 14. November 2025

Mit Unterstützung ausländischer Mächte haben sich die sudanesischen Streitkräfte (SAF) und die Rapid Support Forces (RSF) in einen blutigen Krieg verstrickt, der verheerende Folgen für die Bevölkerung hat. Mit mehr als einem Viertel der Bevölkerung auf der Flucht, zahlreichen dokumentierten Kriegsverbrechen und weit verbreiteter Hungersnot ist das Land mit unvorstellbarer Gewalt und Not konfrontiert, während ein Großteil der Welt schweigt. Es gibt einen Weg, den Krieg zu beenden, aber es fehlt der politische Wille, ihn durchzusetzen.

Liebe Freunde,

Grüße vom Schreibtisch des Tricontinental: Institute for Social Research.

Anfang November sprach der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, über die „schreckliche Krise im Sudan, die außer Kontrolle gerät“. Er rief die Kriegsparteien dazu auf, „diesem Albtraum der Gewalt ein Ende zu setzen – jetzt“.

Es gibt einen Weg, den Krieg zu beenden, aber es fehlt ganz einfach der politische Wille, ihn durchzusetzen.

Im Mai 2025 berichteten wir über die Geschichte des Konflikts. Im Jahr 2019 erläuterten wir den Aufstand, der in diesem Jahr stattfand, und seine Folgen. Jetzt veröffentlichen Tricontinental: Institut für Sozialforschung, die Internationale Volksversammlung und Pan Africanism Today den Roten Alarm Nr. 21 über die Notwendigkeit des Friedens im Sudan.

Wie sieht die Realität vor Ort im Sudan aus?

Am 15. April 2023 brach ein Krieg aus zwischen den sudanesischen Streitkräften (SAF) – angeführt vom Vorsitzenden des militärischen Übergangsrats, General Abdel Fattah al-Burhan – und den Rapid Support Forces (RSF) – angeführt von Generalleutnant Mohamed „Hemedti” Hamdan Dagalo.

Seitdem führen die beiden Seiten, unterstützt von verschiedenen Regierungen außerhalb des Sudan, einen schrecklichen Zermürbungskrieg, in dem Zivilisten die Hauptopfer sind.

Es ist unmöglich zu sagen, wie viele Menschen ums Leben gekommen sind, aber es ist klar, dass die Zahl der Todesopfer sehr hoch ist. Einer Schätzung zufolge betrug die Zahl der Opfer allein zwischen April 2023 und Juni 2024 bis zu 150.000. Verschiedene Menschenrechtsorganisationen haben bereits zahlreiche von beiden Seiten begangene Verbrechen gegen die Menschheit dokumentiert.

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Positionspapier der evangelischen Kirche: Grünes Licht für Kriegstüchtigkeit

Von Marcus Klöckner – 14. November 2025

Unter dem Titel Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick. Evangelische Friedensethik angesichts neuer Herausforderungen hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ein Positionspapier veröffentlicht. Der Medienmainstream applaudiert – verständlich. Die Schrift wirkt, als käme sie direkt aus dem Bundestag. Grundsätzlich ist die evangelische Kirche, so wie die Politik, selbstverständlich für Frieden, aber … Mit frommen Worten und theologischer Raffinesse positioniert sie sich aber auf eine Weise, dass sie der vorherrschenden Konfrontations- und Aufrüstungspolitik als Steigbügelhalter dient.

Sieben Mal kommt in dem rund 150 Seiten umfassenden Positionspapier der Name Jesus vor. Das ist bemerkenswert wenig. Fast wirkt es so, als wolle jene Kirche, die sich in ihrem Christentum doch auf Jesus zu stützen hat wie keine andere, sich in einer gewissen – formulieren wir es höflich – Zurückhaltung üben. Wer sich das gerade von der Evangelischen Kirche veröffentlichte Positionspapier anschaut, versteht schnell, warum das so ist. Wie kann eine Kirche den Weg des Friedens mit Jesus gehen, wenn sie gleichzeitig dem größten Aufrüstungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik nicht im Weg stehen will? Wie kann eine Kirche eine an Jesus orientierte Friedenshaltung darlegen, wenn sie sogar dem politischen Großvorhaben „Kriegstüchtigkeit“ mit atemberaubender Gedankenakrobatik ihren Segen erteilen will?

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Westend Verlag setzt sich im Fall Guérot für die Wissenschaftsfreiheit ein

Pressemitteilung des Westend Verlags – 14. November 2025
„Da aber sah ich, dass den meisten die Wissenschaft nur etwas ist, insofern sie davon leben, und dass sie sogar den Irrtum vergöttern, wenn sie davon ihre Existenz haben.“ Goethe zu Eckermann, 15. Oktober 1825
Berlin, 13. November 2025. Der Westend Verlag, der die letzten vier Bücher von Prof. Dr. Ulrike Guérot verlegt hat, nimmt zur Kündigungsschutzklage unserer Autorin gegen die Universität Bonn heute in folgender Pressemitteilung Stellung. Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit als Grundlage von Publizistik und Verlagswesen liegen uns dabei besonders am Herzen. unserer Autorin gegen die Universität Bonn heute in folgender Pressemitteilung Stellung. Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit als Grundlage von Publizistik und Verlagswesen liegen uns dabei besonders am Herzen.
 
Nach Auffassung zahlreicher Juristen sind die Urteile des Arbeitsgerichts Bonn (24. April 2024) und des Landesarbeitsgerichts Köln (30. September 2025) rechtlich angreifbar. Frau Prof. Dr. Guérot und ihre Rechtsanwälte Tobias Gall (Berlin) und Christian auf der Heiden (Karlsruhe) sehen sich daher veranlasst, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen zu lassen. Gegen das Urteil wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Dabei geht es Frau Prof. Dr. Guérot vor allem darum, den Vorwurf einer angeblichen „arglistigen Täuschung“ gegenüber der Universität Bonn zurückzuweisen. Der Westend Verlag unterstützt Frau Prof. Dr. Guérot und ihre Rechtsvertretung in diesem Anliegen.
 
Die „Causa Guérot“ wurde bereits in nationalen und internationalen Medien ausführlich behandelt, unter anderem in einem Beitrag von Thomas Fazi: „Enemy of the State?“
 
In Reaktion darauf wurde die „Causa Guérot“ als Fallbeispiel in einen Bericht des Europarats aufgenommen. Das Committee on Political Affairs and Democracy in Straßburg bereitet derzeit eine Studie zum Thema „Strengthening freedom of expression: an imperative for the consolidation and development of democratic societies“ (AS/Pol (2025) 15, vom 19. Mai 2025) vor, die im Dezember 2025 veröffentlicht werden soll.
 
Eine Auswahl von Artikeln und Videos zum Fall Guérot findet sich unter www.ulrike-guerot.de in der Rubrik „Causa Guérot“. Dort wird auch ein Link bereitgestellt, der die als „Plagiate“ bezeichneten Zitierfehler transparent macht. Der Fall sollte im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen bekannten Fällen verglichen werden, etwa mit dem von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf. Entscheidend sollte dabei allein der rechtliche Maßstab sein, nicht die politische Haltung der Betroffenen.
 
Der Westend Verlag hat 2024 die empirische Studie Wer stört, muss weg von Heike Egner und Anke Uhlenwinkel veröffentlicht. Sie untersucht Fälle, in denen Wissenschaftler in den letzten Jahren wegen vermeintlicher ideologischer Abweichungen von ihren Hochschulen entfernt wurden. Die Ergebnisse werfen grundlegende Fragen zur Freiheit von Forschung und Lehre in Deutschland auf. Der Verlag setzt sich gegen jede Einschränkung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in Deutschland ein – ein Anliegen, das durch aktuelle Studien gestützt wird. Laut dem Freiheitsindex 2023 (ZEIT/Allensbach) glauben nur rund 40 Prozent der Deutschen, ihre Meinung frei äußern zu können.
 
Der Westend Verlag möchte mit der Unterstützung der Nichtzulassungsbeschwerde von Frau Prof. Dr. Guérot ein Zeichen für Wissenschaftsfreiheit setzen und hofft, dass sich weitere Verlage diesem Anliegen anschließen. Markus J. Karsten erklärte dazu: „Wenn einzelne Zitierfehler, die weniger als zwei Prozent des Buchumfangs betreffen, bereits als Plagiate gewertet werden, müsste man den größten Teil populärwissenschaftlicher Literatur unter denselben Verdacht stellen.“
 
Markus J. Karsten
Verleger Westend Verlag

Die Rechtsanwälte von Prof. Dr. Ulrike Guérot äußern sich in folgender Pressemeldung ergänzend zu den juristischen Hintergründen:
 
Pressemitteilung
Nr. 1 im Verfahren Professor Dr. Guérot gegen Uni Bonn
der Rechtsanwälte auf der Heiden/Gall
vom 13. November 2025

Embargo: Mittwoch, 13. November 2025, 14:00 Uhr
 
 
Wissenschaftsfreiheit in Gefahr: Prof. Dr. Ulrike Guérot legt Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht ein
 
Berlin/Karlsruhe. Die Politikwissenschaftlerin Universitätsprofessor Dr. Ulrike Guérot hat gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 16. Mai 2025 (Az. 10 SLa 289/24) Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht (BAG) einlegen lassen. Die Mandantin der Rechtsanwälte Christian auf der Heiden und Tobias Gall hält die Zurückweisung ihrer Berufung für juristisch fehlerhaft und sieht darin auch einen schwerwiegenden Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit.
 
Das LAG Köln hatte die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Universität Bonn bestätigt und den Vorwurf des Plagiats im Bewerbungsverfahren als ausreichend für eine verhaltensbedingte Kündigung gewertet.
 
Die Rechtsanwälte von Prof. Guérot kritisieren, dass das LAG zentrale Fragen der akademischen Praxis und der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) völlig außer Acht gelassen habe. Stattdessen habe sich das Gericht ohne eigene Sachkunde als wissenschaftliches Fachgremium aufgespielt: Das LAG hat ohne Hinzuziehung externer Sachverständiger oder wissenschaftlicher Fachkunde selbst über die „Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis“ befunden.
 
Das Urteil des LAG stützt die Kündigung auf Plagiatsvorwürfe, deren tatsächlicher Anteil in den relevanten Werken – selbst nach den Feststellungen des LAG – weniger als 2 Prozent betrage. Die Anwälte von Prof. Guérot halten diese Schlussfolgerung, dass bereits eine derart geringe Quote eine Täuschung im Bewerbungsverfahren zur Professorin begründen soll, für juristisch unhaltbar und realitätsfern. Die Entscheidung ignoriere zudem, dass es sich bei den betroffenen Veröffentlichungen der renommierten Politikwissenschaftlerin nicht um klassische wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten, sondern um für ein breites Publikum gedachte politische Essays gehandelt habe.
 
Tobias Gall, Rechtsanwalt von Prof. Dr. Guérot: „Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln ist in seinen Konsequenzen für die Wissenschaftsfreiheit hochproblematisch. Dass ein Gericht eine Kündigung einer Professorin für wirksam erachtet, allein auf Basis einer richterlichen Entscheidung, die sich ohne jede politologische Fachkunde in wissenschaftliche Bewertungsfragen einmischt und dabei die Verhältnismäßigkeit völlig aus dem Blick verliert, stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar. Wir werden die Rechte unserer Mandantin konsequent vor dem Bundesarbeitsgericht verteidigen, um die notwendige Trennung zwischen juristischer Bewertung und wissenschaftlicher Freiheit wiederherzustellen. Das ist nicht nur im Interesse von Prof. Dr. Guérot, sondern aller, denen die Meinungs- und die Wissenschaftsfreiheit noch etwas bedeutet.“
 
Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde fristgerecht von Rechtsanwalt auf der Heiden beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt. Über die Wirksamkeit der Kündigung der Universität Bonn ist somit noch nicht rechtskräftig entschieden (vgl. § 72a Abs. 4 Satz 1 ArbGG; BAG, Beschluss vom 28. Februar 2008 – 3 AZB 56/07 – Rn. 15).
 
Vorinstanzen:
LAG Köln: 10 SLa 289/24 (Pressemitteilung des LAG / Volltext der Entscheidung)
ArbG Bonn: 2 Ca 345/23 (Pressemitteilung des ArbG / Volltext der Entscheidung)
Berlin, 13. November 2025. Der Westend Verlag, der die letzten vier Bücher von Prof. Dr. Ulrike Guérot verlegt hat, nimmt zur Kündigungsschutzklage unserer Autorin gegen die Universität Bonn heute in folgender Pressemitteilung Stellung. Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit als Grundlage von Publizistik und Verlagswesen liegen uns dabei besonders am Herzen.
 
Nach Auffassung zahlreicher Juristen sind die Urteile des Arbeitsgerichts Bonn (24. April 2024) und des Landesarbeitsgerichts Köln (30. September 2025) rechtlich angreifbar. Frau Prof. Dr. Guérot und ihre Rechtsanwälte Tobias Gall (Berlin) und Christian auf der Heiden (Karlsruhe) sehen sich daher veranlasst, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen zu lassen. Gegen das Urteil wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Dabei geht es Frau Prof. Dr. Guérot vor allem darum, den Vorwurf einer angeblichen „arglistigen Täuschung“ gegenüber der Universität Bonn zurückzuweisen. Der Westend Verlag unterstützt Frau Prof. Dr. Guérot und ihre Rechtsvertretung in diesem Anliegen.
 
Die „Causa Guérot“ wurde bereits in nationalen und internationalen Medien ausführlich behandelt, unter anderem in einem Beitrag von Thomas Fazi: „Enemy of the State?“
 
In Reaktion darauf wurde die „Causa Guérot“ als Fallbeispiel in einen Bericht des Europarats aufgenommen. Das Committee on Political Affairs and Democracy in Straßburg bereitet derzeit eine Studie zum Thema „Strengthening freedom of expression: an imperative for the consolidation and development of democratic societies“ (AS/Pol (2025) 15, vom 19. Mai 2025) vor, die im Dezember 2025 veröffentlicht werden soll.
 
Eine Auswahl von Artikeln und Videos zum Fall Guérot findet sich unter www.ulrike-guerot.de in der Rubrik „Causa Guérot“. Dort wird auch ein Link bereitgestellt, der die als „Plagiate“ bezeichneten Zitierfehler transparent macht. Der Fall sollte im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen bekannten Fällen verglichen werden, etwa mit dem von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf. Entscheidend sollte dabei allein der rechtliche Maßstab sein, nicht die politische Haltung der Betroffenen.
 
Der Westend Verlag hat 2024 die empirische Studie Wer stört, muss weg von Heike Egner und Anke Uhlenwinkel veröffentlicht. Sie untersucht Fälle, in denen Wissenschaftler in den letzten Jahren wegen vermeintlicher ideologischer Abweichungen von ihren Hochschulen entfernt wurden. Die Ergebnisse werfen grundlegende Fragen zur Freiheit von Forschung und Lehre in Deutschland auf. Der Verlag setzt sich gegen jede Einschränkung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in Deutschland ein – ein Anliegen, das durch aktuelle Studien gestützt wird. Laut dem Freiheitsindex 2023 (ZEIT/Allensbach) glauben nur rund 40 Prozent der Deutschen, ihre Meinung frei äußern zu können.
 
Der Westend Verlag möchte mit der Unterstützung der Nichtzulassungsbeschwerde von Frau Prof. Dr. Guérot ein Zeichen für Wissenschaftsfreiheit setzen und hofft, dass sich weitere Verlage diesem Anliegen anschließen. Markus J. Karsten erklärte dazu: „Wenn einzelne Zitierfehler, die weniger als zwei Prozent des Buchumfangs betreffen, bereits als Plagiate gewertet werden, müsste man den größten Teil populärwissenschaftlicher Literatur unter denselben Verdacht stellen.“
 
Markus J. Karsten
Verleger Westend Verlag
Die Rechtsanwälte von Prof. Dr. Ulrike Guérot äußern sich in folgender Pressemeldung ergänzend zu den juristischen Hintergründen:
 
Pressemitteilung
Nr. 1 im Verfahren Professor Dr. Guérot gegen Uni Bonn
der Rechtsanwälte auf der Heiden/Gall
vom 13. November 2025

Embargo: Mittwoch, 13. November 2025, 14:00 Uhr
 
 
Wissenschaftsfreiheit in Gefahr: Prof. Dr. Ulrike Guérot legt Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht ein
 
Berlin/Karlsruhe. Die Politikwissenschaftlerin Universitätsprofessor Dr. Ulrike Guérot hat gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 16. Mai 2025 (Az. 10 SLa 289/24) Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht (BAG) einlegen lassen. Die Mandantin der Rechtsanwälte Christian auf der Heiden und Tobias Gall hält die Zurückweisung ihrer Berufung für juristisch fehlerhaft und sieht darin auch einen schwerwiegenden Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit.
 
Das LAG Köln hatte die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Universität Bonn bestätigt und den Vorwurf des Plagiats im Bewerbungsverfahren als ausreichend für eine verhaltensbedingte Kündigung gewertet.
 
Die Rechtsanwälte von Prof. Guérot kritisieren, dass das LAG zentrale Fragen der akademischen Praxis und der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) völlig außer Acht gelassen habe. Stattdessen habe sich das Gericht ohne eigene Sachkunde als wissenschaftliches Fachgremium aufgespielt: Das LAG hat ohne Hinzuziehung externer Sachverständiger oder wissenschaftlicher Fachkunde selbst über die „Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis“ befunden.
 
Das Urteil des LAG stützt die Kündigung auf Plagiatsvorwürfe, deren tatsächlicher Anteil in den relevanten Werken – selbst nach den Feststellungen des LAG – weniger als 2 Prozent betrage. Die Anwälte von Prof. Guérot halten diese Schlussfolgerung, dass bereits eine derart geringe Quote eine Täuschung im Bewerbungsverfahren zur Professorin begründen soll, für juristisch unhaltbar und realitätsfern. Die Entscheidung ignoriere zudem, dass es sich bei den betroffenen Veröffentlichungen der renommierten Politikwissenschaftlerin nicht um klassische wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten, sondern um für ein breites Publikum gedachte politische Essays gehandelt habe.
 
Tobias Gall, Rechtsanwalt von Prof. Dr. Guérot: „Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln ist in seinen Konsequenzen für die Wissenschaftsfreiheit hochproblematisch. Dass ein Gericht eine Kündigung einer Professorin für wirksam erachtet, allein auf Basis einer richterlichen Entscheidung, die sich ohne jede politologische Fachkunde in wissenschaftliche Bewertungsfragen einmischt und dabei die Verhältnismäßigkeit völlig aus dem Blick verliert, stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar. Wir werden die Rechte unserer Mandantin konsequent vor dem Bundesarbeitsgericht verteidigen, um die notwendige Trennung zwischen juristischer Bewertung und wissenschaftlicher Freiheit wiederherzustellen. Das ist nicht nur im Interesse von Prof. Dr. Guérot, sondern aller, denen die Meinungs- und die Wissenschaftsfreiheit noch etwas bedeutet.“
 
Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde fristgerecht von Rechtsanwalt auf der Heiden beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt. Über die Wirksamkeit der Kündigung der Universität Bonn ist somit noch nicht rechtskräftig entschieden (vgl. § 72a Abs. 4 Satz 1 ArbGG; BAG, Beschluss vom 28. Februar 2008 – 3 AZB 56/07 – Rn. 15).
 
Vorinstanzen:
LAG Köln: 10 SLa 289/24 (Pressemitteilung des LAG / Volltext der Entscheidung)
ArbG Bonn: 2 Ca 345/23 (Pressemitteilung des ArbG / Volltext der Entscheidung)
 

Neuer EU-Geheimdienst in Planung

Von German-Foreign-Policy.com – 13. November 2025

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen plant die Schaffung eines neuen EU-Geheimdiensts. Er soll in ihrem Kompetenzbereich angesiedelt werden und würde mit der bestehenden Geheimdienstzelle der EU-Außenbeauftragten rivalisieren.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen plant die Schaffung eines neuen EU-Geheimdiensts in offener Konkurrenz zu einer schon bestehenden nachrichtendienstlichen Institution der Europäischen Union. Laut Berichten soll die neue Geheimdienstzelle direkt beim Generalsekretariat der EU-Kommission angesiedelt werden und damit von der Leyen direkt unterstellt sein. Die schon seit Jahren bestehende Geheimdienstzelle IntCen (Intelligence Analysis Centre) ist der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas zugeordnet. Beobachter vermuten, von der Leyen wolle mit dem neuen Dienst ihre Macht auf Kallas‘ Kosten weiter stärken. Allerdings herrscht weithin Skepsis, dass vor allem die großen EU-Staaten bereit sein könnten, einem starken EU-Geheimdienst zuzustimmen. Sie profitieren bislang von ihren starken nationalen Diensten und haben kein Interesse an Konkurrenz zu diesen. Der Aufbau eines eigenen EU-Nachrichtendiensts wird schon seit den 1990er Jahren gefordert – unter anderem, weil sich diverse EU-Staaten in den Jugoslawien-Kriegen von Informationen der US-Geheimdienste abgeschnitten sahen. Befürchtungen, dies könne sich unter US-Präsident Donald Trump zuspitzen, sind verbreitet.

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Trump empfängt ehemaligen al-Qaida-Anführer Ahmed al-Scharaa im Weißen Haus

Von Andre Damon – 12. November 2025

US-Präsident Donald Trump empfing am Dienstag den ehemaligen al-Qaida-Anführer Ahmed al-Scharaa, auch bekannt als Dscholani, im Weißen Haus. Al-Scharaa hatte im vergangenen Jahr den Sturz der Assad-Regierung in Syrien angeführt. Das Treffen war ein Meilenstein in den Beziehungen zwischen den USA und syrischen Kräften, die mit al-Qaida verbunden sind.

Die Jerusalem Post schrieb über das Treffen:

Noch vor einem Jahr hätte sich kaum jemand ein solches Foto vorstellen können: Der Präsident der Vereinigten Staaten schüttelt im Weißen Haus einem Mann die Hand, der noch vor kurzem als Terrorist gesucht wurde und auf den ein Kopfgeld von zehn Millionen Dollar ausgesetzt war.

Nur wenige Tage vor dem Besuch erklärte das Außenministerium, dass es al-Scharaa von der Liste internationaler Terroristen gestrichen habe.

Dennoch wurde al-Scharaa durch den Seiteneingang des Weißen Hauses eingelassen, ohne dass Kameras erlaubt waren. Es war das erste Mal, dass ein ehemaliges al-Qaida-Mitglied im Weißen Haus empfangen wurde.

Im Jahr 2001 riefen die USA den „Krieg gegen den Terror“ aus und nutzten die Anschläge von al-Qaida [an deren Urheberschaft freilich begründete Zweifel bestehen; die GG-Red.] auf das World Trade Center und das Pentagon [Aals Vorwand für den Einmarsch in Afghanistan und im Irak. Dieser „Krieg gegen den Terror“ wurde als Begründung dafür herangezogen, grundlegende verfassungsmäßige Rechte auszuhöhlen – etwa das Verbot von Überwachung ohne richterlichen Beschluss, von Folter und – unter der Obama-Regierung – die außergerichtliche Tötung amerikanischer Staatsbürger.

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Der Sinn des Krieges. Warum die EU unbedingt den Feind Russland braucht

Von Andrew Korybko (übersetzt und eingeleitet von Thomas Röper) – 12. November 2025

Der polnische Ministerpräsident Tusk hat in einem Interview offen gesagt, dass die Einheit der EU einen „gemeinsamen, klar definierten Feind“ erfordere. Das war ausgesprochen ehrlich, aber warum ist das eigentlich so?

Ich habe am Montag in einer Kurzmeldung über ein Interview berichtet, das der polnische Ministerpräsident Tusk der Gazeta Wyborcza gegeben hat. Darin äußerte er die Befürchtung, der Westen könne gespalten werden. Und er sagte, dass die Einheit der EU einen „gemeinsamen, klar definierten Feind“ erfordere. Und er fügte hinzu:

„Ich weiß, dass das ein unpopulärer Ansatz ist, aber ich werde meine Meinung nicht ändern und alles dafür tun, dass diese außergewöhnliche Situation so lange wie möglich anhält.“

Im Klartext sagte Tusk damit, dass er alles dafür tun werde, dass die Feindschaft der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Russland so lange wie möglich anhält.

Tusk hat damit nur die Wahrheit ausgesprochen, die europäische Politiker sonst immer verschweigen, nämlich dass der Westen den Ukraine-Krieg bewusst provoziert hat, weil der Westen, in diesem Falle die EU, einen Feind braucht, um zu überleben.

Bei der NATO beispielsweise ist das offensichtlich, denn welchen Sinn hat ein teures Militärbündnis, wenn es keinen Feind gibt? Die NATO braucht einen Feind, um ihre Existenz zu rechtfertigen.

Aber warum ist das bei der EU so? Warum braucht die unbedingt einen Feind?

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Medien schüren Kriegsangst

Von Marcus Klöckner – 12. November 2025

Die Schlagzeilen überschlagen sich. Ein Angriff Russlands scheint in vielen Redaktionen nicht mehr als eine „Ob-“, sondern nur noch als eine „Wann-Frage“ verstanden zu werden. In schier unzähligen Schlagzeilen finden sich alarmistische Warnungen. Mal heißt es, Russland könne „morgen“ schon angreifen, mal könnte der Angriff auch „sofort“ erfolgen. Wer da nicht aufpasst, verpasst vielleicht den Angriff. Vielleicht hat er ja schon vorgestern stattgefunden – und niemand hat es bemerkt. Über diese „Berichterstattung“ ließe sich ob ihrer Schwachsinnigkeit laut lachen – aber sie ist gefährlich! Journalistisch unverantwortlich, schüren Medien so Kriegsangst und helfen mit beim Feindbildaufbau.

Eine grundlegende journalistische Regel lautet: Aussagen, die als relevant für die Berichterstattung betrachtet werden, sind kritisch zu überprüfen und zu hinterfragen. Das gilt insbesondere für Aussagen, die von hochrangigen Persönlichkeiten kommen. Nicht jeder, der über einen Doktortitel verfügt, sagt, „was ist“. Und längst nicht jeder, der über ein Amt verfügt, weiß, was wirklich los ist. Als US-Außenminister Colin Powell 2003 vor dem UN-Sicherheitsrat über die angeblichen „Massenvernichtungswaffen“ des Irak sprach, war seine Rede gespickt von Falschinformationen – warum auch immer. Das hinderte Medien rund um den Globus nicht daran, die Rede kritiklos zu verbreiten und den Worten des Politikers einen weitreichenden Realitätsstatus zuzuschreiben.

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Rechte Kampagne erzwingt Rücktritt von BBC-Chef Tim Davies

Von Robert Stevens – 12. November 2025

Tim Davie, Generaldirektor der British Broadcasting Corporation (BBC), ist am Sonntag aufgrund einer politischen Kampagne zurückgetreten, die von der Konservativen Party und der Trump-Regierung ausging. Auch die Nachrichtenchefin der BBC, Deborah Turness, reichte ihren Rücktritt ein.

Vorausgegangen waren mehrere Tage der Kritik an der Berichterstattung der BBC. Der Telegraph hatte ein internes Dossier veröffentlicht, das die Ergebnisse einer Untersuchung von Michael Prescott enthielt, einem ehemaligen externen Berater des Ausschusses für redaktionelle Richtlinien und Standards (EGSC).

Prescott, der im Sommer seine Tätigkeit beendet hatte, konzentrierte seine Kritik auf eine Dokumentation über Donald Trump, die im Oktober 2024 ausgestrahlt worden war. Er warf der BBC-Sendung Panorama vor, mehrere Ausschnitte aus verschiedenen Teilen von Trumps berüchtigter Rede vom 6. Januar 2021 zusammengeschnitten zu haben. Das war die Rede, die Trump kurz vor dem Sturm eines Mobs seiner Anhänger auf das Kapitol hielt, als verhindert werden sollte, dass Joe Bidens Wahlsieg durch den Kongress bestätigt wurde.

Prescott kritisierte, dass die zusammengeschnittene Version von Trumps Äußerungen, die in der Sendung: „Trump: A Second Chance?“ ausgestrahlt wurde, ihn sagen ließ: „Wir werden zum Kapitol hinuntergehen, und ich werde bei euch sein; und wir werden kämpfen. Wir werden höllisch kämpfen, und wenn ihr nicht höllisch kämpft, werdet ihr kein Land mehr haben.“

Tatsächlich hatte Trump 15 Minuten nach Beginn seiner Rede erklärt: „Wir werden zum Kapitol hinuntergehen, und ich werde bei euch sein.“ Die zweite Hälfte des Satzes, die Panorama ausstrahlte, „und wir werden kämpfen. Wir werden höllisch kämpfen (…)“ etc., folgte 54 Minuten später.

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